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Wiedereintritt in die Gemeinschaft der Kirche

Ein Kirchenaustritt ist keine unwiderrufliche Entscheidung.

Die Gründe für eine Rückkehr sind vielfältig: Manchmal ist es die Begegnung mit anderen Christinnen und Christen, manchmal die Geburt eines Kindes oder der Wunsch nach einer kirchlichen Eheschließung. Die Erfahrungen im Leben oder in der näheren oder weiteren Umgebung, die die Frage nach Glauben, Religion und Kirche wieder deutlich werden lassen sind verschieden.

 

Erste Ansprechpartner für eine Wiederaufnahme sind die Seelsorger vor Ort.
Zu Beginn führen sie ein Gespräch mit dem Pfarrer und füllen gemeinsam einen Antrag zur Wiederaufnahme aus. Der Seelsorger erbittet dann in einem Brief an den Bischof ihre Wiederaufnahme. An Dokumenten benötigen sie dazu einen aktuellen Taufschein und eine Bescheinigung über ihren Kirchenaustritt.

Sobald der Bischof oder sein Stellvertreter zugestimmt hat treffen sie sich wieder mit ihrem Seelsorger zu einer kleinen Aufnahmefeier, in der sie den Wiedereintritt unterschreiben und das Glaubensbekenntnis beten. Die Information über ihren Wiedereintritt wird dann an die zuständigen kirchlichen und staatlichen Meldestellen weitergeleitet.

 

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