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Institutionelles Schutzkonzept der Pfarrei

skizzierte Kinder unter einem Baum
Institutionelle Schutzkonzepte für Prävention und Intervention sind ein Zusammenspiel aus Analyse, strukturellen Veränderungen, Vereinbarungen und Kommunikation sowie Haltung und Kultur einer Organisation.
 
 

Unser Standpunkt

Die Pfarrei/Kirchengemeinde Sankt Hildegard Trierer Land positioniert sich mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Haupt- und Ehrenamt eindeutig gegen sexualisierte und alle anderen Formen der Gewalt und versucht dies im Bereich der Mitarbeitenden und in der Öffentlichkeitsarbeit immer wieder deutlich zu machen. Ein achtsamer und wertschätzender Umgang mit Mädchen und Jungen, Frauen und Männern in allen Bezügen des Gemeindelebens sind für uns grundlegend.

 

Präventionsmaßnahmen

Gelingende Prävention sexualisierter Gewalt erfordert abgestimmte Maßnahmen.
Die Präventionsordnung greift dafür die Idee des Institutionellen Schutzkonzeptes auf, dessen Bausteine verzahnt und aufeinander abgestimmt, den Schutz, der in einer Institution arbeitenden und lebenden Personen, sichern soll.
Ausgangspunkt zur Erstellung eines Schutzkonzeptes ist die Analyse des jeweiligen eigenen Arbeitsfeldes. Diese Analyse erfasst Schutz- und Risikofaktoren. Sie beinhaltet zum Beispiel die Kontrolle der Arbeits- und Lebensräume auf ihre Angemessenheit, die Reflektion des professionellen Denkens und Handelns und die Überprüfung der Arbeitsgewohnheiten.
Die Perspektive aller in einer Institution arbeitenden und lebenden Personen sind im Schutzkonzept gedanklich einzubeziehen.
Das Ziel jedes Institutionellen Schutzkonzeptes ist die Kultur der Achtsamkeit. Basierend auf der Grundhaltung von Wertschätzung und Respekt, erfordert diese Kultur neben einem bewussten und reflektierten Umgang mit sich selbst auch einen behutsamen und wertschätzenden Umgang mit den Mitarbeitenden und den schutz- und hilfebedürftigen Menschen.
Das Schutzkonzept ist der Oberbegriff, in den die Schulungen, die Personalauswahl, das Führungszeugnis, der Verhaltenskodex und andere Maßnahmen hineingehören.

 

Rechtlicher Hintergrund

Seit dem 1. Januar 2020 gelten verbindlich die neuen Regelwerke: Die „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (Ordensobernkonferenz)“ sowie die „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“. Die Verpflichtung ein Schutzkonzept zu erarbeiten besteht seitdem für alle katholischen Rechtsträger, so auch für einzelne Pfarreien/Kirchengemeinden.

 

Unser Arbeitskreis

Für die Pfarrei/Kirchengemeinde Sankt Hildegard Trierer Land haben Gemeindereferentin Dagmar Meyer, Pfarrer Kaufmann und drei weitere Personen aus dem Pfarrgemeinderat den Entwurf für ein institutionelles Schutzkonzept verfasst, der mit Zustimmung des Pfarrgemeinderates und Verwaltungsrates dem Bistum zur Genehmigung vorgelegt wurde. Zudem hat Dagmar Meyer die Fortbildung zur "geschulten Person" für die Prävention auf Pfarreiebene absolviert.

 

Präventionsbeauftragte der Pfarrei/Kirchengemeinde Sankt Hildegard Trierer Land

Gemeindereferentin Dagmar Meyer
Tel. 06506/219
Mail: dagmar.meyer@bgv-trier.de